Rechtsanwalt und Notar

Uwe Behnsen

  • Fachanwalt für Familienrecht
  • Fachanwalt für Strafrecht

Schwerpunkte

  • Familienrecht

  • Erbrecht

  • Strafrecht

  • Medizin- und Patientenrecht

Die Arbeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Uwe Behnsen sind das gesamte Familienrecht einschließlich Erbrecht, das Strafrecht und das Medizin- und Patientenrecht.

Im Familienrecht befasst er sich insbesondere mit Scheidungs- und Unterhaltsrecht, Erbrecht, Nachlassverwaltungen und Testamentsvollstreckungen. Auch der Lösung rechtlicher Probleme nichtehelicher Lebensgemeinschaften hat er sein besonderes Interesse gewidmet.

Im Strafprozess wird die besondere Qualifizierung des anwaltlichen Könnens gefordert. Die Strafverteidigung kann nicht wie jede andere anwaltliche Tätigkeit ausgeübt werden, da im Rahmen der Verteidigung strategische Gesichtspunkte bereits im Vorverfahren zu berücksichtigen sind, um eine effektive Unterstützung des beschuldigten Bürgers sicherstellen zu können.

Seine Tätigkeit als Verteidiger versteht er nicht im Sinne einer Profilierungsmöglichkeit des Rechtsanwaltes, sondern als effektive Unterstützung des beschuldigten Bürgers, der sich "im Gestrüpp des Strafverfahrens" alleine nicht zurechtfinden kann.

Während seiner etwa sechsjährigen Beratungstätigkeit der Landtagsfraktion der Grünen im Rahmen der Untersuchungsausschüsse wurde ihm unter anderem die besondere Notwendigkeit einer qualifizierten Strafverteidigung vor Augen geführt.

Die Auseinandersetzung mit sogenannten "verdeckten Ermittlungsmethoden einzelner Strafverfolgungsorgane" sensibilisierten Rechtsanwalt Behnsen bereits zu Beginn seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt.

Dar­über hinaus unterstützt er seine Mandanten auf dem Gebiet des Arz­thaf­tungs­rech­tes und der damit verbundenen Rechtsgebiete. Seit 1983 verfügt er über die notwendigen praktischen Kenntnisse in der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldan­­sprüchen. Da es grundsätzlich bei jeder Art von Therapien zu Fehlern kommen kann, umfasst seine Erfahrung ein sehr großes Spektrum an Schadensfällen. Behandlungsfehler können in den unterschiedlichsten Varianten auftreten: z.B. aufgrund einer unsachgemäß durchgeführten Operation, einer falschen Medikation, der fehlerhaften Erstellung einer Diagnose, unzureichender Pflege­leistungen o.ä. Die Organisationsstruktur, z.B. das Qualitätsmanagement des Krankenhauses, kann Fehler verursachen; aber auch das Verhalten des ärztlichen Personals oder der Gehilfen.

Im Rahmen der potentiellen Ansprüche werden eine Vielzahl von Themen tangiert: Die zivil- und straffällige Haftung von Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten, insbesondere bei Be­hand­lungs­feh­lern. Kranken- und Krankentagegeld, Kostenerstattung durch gesetzliche und private Kran­ken­ver­si­che­rung, Leistungen der Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der finanziellen Absicherung im "langfristigen" Krankheitsfall. Die verschiedenen Ansprüche bei Behandlungsfehlern, speziell das Recht auf Einsicht in die Patientenakte, der Auf­klä­rung über den Behandlungseingriff und die Dokumentation der Be­hand­lung.
Darüber hinaus bearbeitet er auch Medizinschäden, die nicht durch einen Arzt
ver­ur­sacht wurden, sondern z. B. durch fehlerhafte Medizinprodukte oder Arznei­mittel. Ent­spre­chen­de Schäden können aber auch durch Behandlungsfehler von Heil­prak­ti­kern oder Physiotherapeuten verursacht worden sein.

Selbstverständlich gehört zu seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und Notar auch die Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten einschließlich der Beratung des Be­voll­mäch­tig­ten bei Führung der Betreuung, Haftung bei Missbrauch, Un­ter­brin­gungs­ver­fah­ren bei psychisch Kranken.